Teil 2: Lagerung von Lithium-Batterien
Lagern Sie Ihre Akkus richtig?
Auf den ersten Blick ist die Lagerung ein Zustand, bei dem nicht viel passiert. Dennoch gilt auch die Lagerung als Tätigkeit im Sinne des Gefahrstoffrechts. Und auch das Baurecht und die Sachversicherer interessieren sich dafür, welche Medien eingelagert werden.
Lithium-Batterien als Brandauslöser oder Brandlast
Zum einen können Lithium-Batterien selbst einen Brandauslöser darstellen – wenngleich geprüfte Neuware ein vergleichbar geringes Risiko der Selbstentzündung darstellen. Zum anderen bedeuten gelagerte Lithium-Batterien aber auch eine Brandlast: Ist der Brandauslöser in einem anderen Bereich des Raums, so kann der Feuerübertritt auf Lithium-Batterien zu einer erheblichen Beschleunigung des Brandverlaufs führen.
Bei kleineren gelagerten Mengen an Lithium-Batterien ist also eher die Brandauslösung durch Lithium-Batterien im Fokus. Während bei größeren Lagermengen hinzukommt, dass die spätere Beteiligung im Brandverlauf eine Gefahr bedeutet. Wichtig: Im Lagerbereich nicht Laden.
Orientierung aus dem Umgang mit Gefahrstoffen
Die deutsche TRGS 510 (Technische Regeln Gefahrstoffe) weist darauf hin, dass durch die Kurzschlussgefahr von Lithium-Batterien eine Brandgefahr ausgeht. Demnach kann auch die Zusammenlagerung mit brennbaren Gegenständen ein Problem darstellen.
Batteriezustand ist entscheidend
Für die brandschutztechnische Bewertung ist entscheidend, in welche Leistungskategorie die Lithium-Batterien eingestuft sind, welche Mengen gelagert werden und – am allerwichtigsten – welchen Zustand die Batterien haben. Defekte Akkus bergen ohnehin immer das größte Risiko und sind daher brandschutztechnisch ausnahmslos von intakten Lithium-Batterien zu separieren, nach Möglichkeit im Freien zu lagern und fachgerecht zu entsorgen.
Einzelfallbezogene Festlegungen, möglichst i.S.d. Versicherers
Grundsätzliche Devise ist immer, sich mit seinem Sachversicherer abzustimmen und vor allem größere Lagermengen unverzüglich mitzuteilen. Ansonsten wird der Obliegenheitspflicht nicht nachgekommen und der Versicherungsschutz wackelt.
Die Herausforderung für Betriebe besteht darin, dass nach unten hin keine Mengenschwelle genannt wird, ab der Brandschutzmaßnahmen erfolgen müssen. Somit bedarf es für die Festlegung der Untergrenze einer unternehmensinternen Regelung. In der Praxis haben sich daher einige kleinere Betriebe auf 5 Akkus festgelegt – alles darüber benötigt Brandschutz.
Regelwerk für die Schweiz
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) empfiehlt in seinem Merkblatt die Lagerräume mit einem Feuerwiderstand von mindestens 60 Minuten auszulegen. Nachzulesen im VKF-Brandschutzmerkblatt „2005-15_Lithium-Ionen-Batterien“ von 2021.
Auch in der Schweiz wird in der Auslegung der Brandschutzkonzepte auf das deutsche VdS-Merkblatt 3103 zurückgegriffen. Hier werden für die Lagerung – neben der feuerwiderstandsfähigen Abtrennung – auch Sicherheitsabstände von 2,5 bis 5 Meter empfohlen. Dies ist in der Praxis in vielen Gebäuden kaum umsetzbar.
Schutzkonzept von CEMO
CEMO bietet für die brandgeschützte Lagerung mehrere Akku-Lagerschrankmodelle für verschiedene betriebliche Einsatzzwecke. Sie haben einen MPA-geprüften Feuerwiderstand von 60 Minuten von Innen nach Außen und wurden realen Batteriebränden mit E-Bike-Akkus unterzogen.
Brandschutz meets Explosionsschutz
Seit Mitte 2023 haben diese Akkuschränke – als absolute Marktneuheit - auch einen Explosionsschutz. Der patentierte LockEX-Mechanismus in den Türen ermöglicht bei (Gas-)Explosionen der Lithium-Akkus eine kontrollierte Druckentlastung. Damit sind in so einem Fall die Schränke nicht schlagartig zerstört, sondern die Schranktüren schließen sich über die federbasierte Türverriegelung sofort wieder und die weiteren Reaktionen der Batterien finden im geschlossenen System ihr Ende. Es kann also von „Brandschutz meets Explosionsschutz“ gesprochen werden.
Das Beste: Der Schrank entspricht damit dem neusten Prüfprogramm der TÜV NORD Group für die Lagerung. Das entsprechende Zertifikat ist auf Anfrage erhältlich.
Kompakt und beweglich
Ein Vorteil ist die kompakte Bauweise – damit findet der Schrank seinen Platz in jeder Werkstatt und lässt ich im Havariefall schnell ins Freie befördern. Weiterer Vorteil: Das Lagervolumen kann durch die Stapelbarkeit platzsparend erweitert werden. Dieses Schutzkonzept ist damit ganz im Sinne der Feuerwehr.
Was Sie zur Akkusicherheit in Sachen Ladevorgang und Transport wissen sollten, erfahren Sie in den nächsten Ausgaben des Metabo-Newsletters.
(Stand: August 2023)