Teil 1: Einstieg in die Akkusicherheit
Laden und lagern Sie Ihre Akkus sicher?
Lithium-Ionen-Akkus gibt es mittlerweile seit über 30 Jahren und sie sind nicht nur in Powertools millionenfach in Verwendung. Grundsätzlich gelten Lithium-Ionen-Akkus bei ordnungsgemäßem Umgang und sachgerechter Handhabung als vergleichsweise sicher - unterliegen sie doch von Seiten der Hersteller bereits aufwändigen internen Testverfahren und vor dem Inverkehrbringen auch externen Zulassungsprüfungen (u.a. UN 38.3).
In der Schweiz weist die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) seit 2021 in ihrem Merkblatt „2005-15 Lithium-Ionen-Batterien“ auf die allgemeine Brandgefahr hin. Die Problematik der Technologie besteht darin, dass auf kleinstem Raum eine große Menge elektrischer Energie gespeichert wird - in Verbindung mit entzündbaren Bestandteilen in den Zellen. Daraus ergibt sich grundsätzlich eine Brandlast, die im Worst-Case als thermische Energie freigesetzt wird.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Akkubrands ist gering, der Schaden jedoch teils erheblich. Wenn Lithium-Ionen-Akkus brennen geschieht das rasend schnell und ist kaum aufhaltbar. In Fachkreisen wird vom Thermal Runaway gesprochen, einem selbstverstärkenden Prozess. Genau betrachtet können Temperaturen von über 1000°C, eine starke Rauchentwicklung und Druckstöße entstehen. Ein rascher Löscherfolg ist meist schwierig.
Aus diesem Grund werden folgende grundsätzliche Sicherheitsregeln empfohlen:
- Zum Laden nur Originalladegerät des Herstellers verwenden
- Den Akku nicht unbeaufsichtigt laden (insb. nicht über Nacht)
- Verwendung von Polkappen zur Verhinderung externer Kurzschlüsse
- Abschirmung von hohen Temperaturen und äußeren Einflüssen
- Einhaltung der Herstellervorgaben aus z.B. Bedienungsanleitung oder Produktdatenblättern
- Defekte oder beschädigte Akkus sofort aus dem Verkehr ziehen und sicher separieren
In Schweizer Gesetzen zu Arbeitsschutz, Betriebssicherheit oder Gefahrstoffen werden eine systematische Gefahrenermittlung und Maßnahmenplanung gefordert (Chemikaliengesetz (ChemG) und Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)).
Auch die in der Schweiz weit verbreitete „TRGS 510 – Technische Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern“ (2021), weist darauf hin, dass durch die Kurzschlussgefahr eine Zündquelle und damit produktspezifische Gefährdungserhöhung entsteht.
Geringer Aufwand, große Wirkung: aufklären, prüfen, sicher transportieren.
So minimieren Sie in drei Schritten Ihr Haftungsrisiko und vermeiden existenzbedrohende Unfälle:
Information
Nicht jeder Mitarbeiter weiß, dass Akkus Brände auslösen können! Außerdem haben Leichtsinn und Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz nichts verloren – das muss jedem klar sein, der Akkus benutzt.
Kontrolle
Die Akkus müssen regelmäßig überprüft werden, damit versteckte Schäden nicht verborgen bleiben. Auch die Unterweisung der Mitarbeiter sollten Sie in regelmäßigen Abständen wiederholen.
Transport
Defekte Akkus müssen bei der Arbeit sicher transportiert werden. Genau für diesen Fall wurde die CEMO Brandschutzbox entwickelt, mit der Sie die Gefahrgutvorschriften rechtssicher und wirksam einhalten.
Was Sie zur Akkusicherheit in Sachen Lagerung, Ladevorgang und Transport wissen sollten, erfahren Sie in den nächsten Ausgaben des Metabo-Newsletters.
(Stand: August 2023)