Gefahrstofflagerung

Gefahrstoffe im Betrieb: 5 Tipps für die sichere Lagerung

Chlor, Mineralöle: In vielen Betrieben gehören brennbare oder giftige Gefahrstoffe zum Alltagsgeschäft. Diese lassen sich, vor allem in großen Mengen, nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen lagern. Worauf kommt es bei der Lagerung an? Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es? Und wann benötigen Sie eine Auffangwanne? Das erfahren Sie in unseren 5 Tipps zur Gefahrstofflagerung.

1. Lagern Sie am richtigen Ort

 

Viele Gefahrstoffe verraten nicht auf den ersten Blick, wie ihr Lagerort beschaffen sein muss. Wichtig ist in jedem Fall: Lagern Sie Gefahrstoffe sturzsicher, zum Beispiel ganz unten im Regal oder in Behältern, die sicher gestapelt werden können. Für eine große Menge an Gefahrstoffen benötigen Sie möglicherweise ein Gefahrstoffdepot oder einen Sicherheits-Raumcontainer. In Treppenhäusern, Durchgängen, Fluren und Dachräumen dürfen Sie entzündbare Gefahrstoffe aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht lagern.

 

2. Kennzeichnen Sie Gefahrstoffe

 

Beschriften Sie giftige, brennbare oder andere gefährliche Stoffe ausreichend. Gefahrenpiktogramme stellen sicher, dass auch unbeteiligte Personen den Gefahrstoff erkennen. Gefahrstoffe dürfen außerdem nie in der Nähe von Lebensmitteln oder Arzneimitteln gelagert werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

 

3. Nutzen Sie Originalbehälter und Auffangwannen

 

Grundsätzlich gilt: Belassen Sie Gefahrstoffe im Originalbehälter, insbesondere wenn diese bruch- und auslaufsicher sind. Füllen Sie Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen nicht um und achten Sie darauf, dass das Behältnis intakt ist und bleibt. Bei größeren Mengen an flüssigen Gefahrstoffen, schützen Auffangwannen vor einer Verunreinigung der Umgebung. Diese müssen laut Gesetz mindestens zehn Prozent des Lagervolumens oder die größte eingelagerte Gebindegröße fassen können. In Wasserschutzgebieten muss die Auffangvorrichtung in der Lage sein, die gesamte Lagermenge aufzunehmen.

 

4. Schließen Sie gefährliche Stoffe ein

 

Zu Gefahrstoffen sollten nur Mitarbeiter Zugang haben, die sich mit deren Handhabung auskennen. Lagern Sie diese zum Beispiel in einem abschließbaren Sicherheitsschrank, auf den nur fachkundige Personen zugreifen können.

 

5. Informieren Sie sich über weitere Richtlinien

 

Alle wichtigen Informationen zum Thema „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen und ortsfesten Behältern“ erhalten Sie, direkt aus den Vorschriften, in der Gefahrstoffverordnung GefStoffV, der AwSV, der TRGS 510 und der TRGS 509. So gehen Sie auf Nummer sicher!

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